COVID-19
Die Informationen auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert, um Unternehmen der heimischen Tagungswirtschaft bestmöglich zu unterstützen. Um uns gegenseitig zu stärken, rufen wir dazu auf hilfreiche Informationen, Kontakte etc. die unsere Unternehmen sowie Veranstalter im Umgang mit der aktuellen Situation unterstützen können, dem ACB Office an m.zippusch@acb.at mitzuteilen. Das ACB Team arbeitet engagiert für Sie weiter und steht für Fragen, Anliegen etc. zur Verfügung. #gemeinsamschaffenwirdas #bleibtgesund
Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenbetten ist eine Entspannung der pandemischen Situation zu beobachten. Deshalb sind bereits mit 16. April 2022 umfassende Lockerungen für die gesamte Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche in Kraft getreten. Seit 1. Juni 2022 ist nun auch die FFP2-Maskenpflicht in allen übrigen Bereichen (mit Ausnahme der vulnerablen Settings) für 3 Monate ausgesetzt.
Da sich die epidemiologischen Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante erheblich geändert haben, wurde mit 1. August 2022 die Pflicht zur Absonderung bei einer COVID-19-Infektion aufgehoben und durch eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung (FFP2-Maskenpflicht) ersetzt.
Hier ein Einblick auf die wichtisgsten aktuellen Regeln:
- Keine FFP2-Maskenpflicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen (Bus, Flugzeug, Bahn) und Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Lebensmitteleinzelhandel, Apotheke, Bank, etc.), sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
- Somit bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim) weiter bestehen.
- Eine Ausnahme besteht in Wien: hier gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen sowie in Apotheken weiterhin die FFP2-Maskenpflicht!
- Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen.
- Seit 1. August gilt bei einer COVID-19-Infektion keine verpflichtende Quarantäne mehr, sondern Verkehrsbeschränkungen, dh. die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske bei Kontakt mit anderen Personen. Ab dem 5. Tag ist eine Freitestung möglich.
- Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen für Mitarbeiter/innen vorgesehen werden. Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen (wie derzeit Wien). Eine Übersicht finden Sie hier.
Auf der Seite des Bundesministeriums finden Sie eine Übersicht aller aktueller Maßnahmen (von den Regelungen zur Einreise nach Österreich bis zur Impfpflicht). Informationen in anderen Sprachen finden Sie hier.
Detaillierte Informationen, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter Sichere Gastfreundschaft.
Zur aktuell geltende Basismaßnahmenverordnung.
Weitere hilfreiche Links:
o Schutzschirm für Veranstaltungen (ÖHT) und hilfreiche Unterlagen (Antrag, Zusatzformular, Entwurf der Richtlinie)
o Informationen zum Schutzschirm finden Sie in Englischer Sprache auf der Seite des Vienna Convention Bureaus (Protective shield)
o Leitlinien für einen sicheren Umgang im Veranstaltungsbereich miteinander
o FAQs auf Grundlage der aktuellen Covid-19-Verordnung (aep - eventpool.at)
o WKO Leitfaden zur korrekten Durchführung von Veranstaltungen nach den COVID-19 Regelungen als E-Book