
Webinar
Rechtssicherer Umgang mit Daten, Bildern & KI im Tagungsalltag
ACB know.how
14. April 2026
09:30-12:30 | online
Datenschutz wird oft als rein bürokratisches Thema wahrgenommen – im Alltag der Tagungsbranche ist er jedoch ständige Praxis. Ob Teilnehmer:innenlisten, Newsletter, Fotos von Veranstaltungen oder der Einsatz von KI-Tools: Mitarbeitende treffen laufend Entscheidungen mit datenschutzrechtlicher Relevanz. Diese ACB know.how schafft Klarheit im Zusammenspiel von DSGVO, Telekommunikationsgesetz, Persönlichkeits- und Urheberrechten – verständlich und praxisorientiert.
Im Fokus stehen typische Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag:
- Wann ist eine Einwilligung erforderlich – und wann kann sie sogar riskant sein?
- Wie ist mit Mailinglisten, Cookies, Google-Diensten oder Cold Calling korrekt umzugehen?
- Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem rechtssicheren Umgang mit Fotos, Videos und KI im Unternehmenskontext.
Ziel der ACB know.how ist es, Handlungssicherheit zu vermitteln, Risiken zu reduzieren und einen professionellen, zeitgemäßen Umgang mit Datenschutz in der Tagungsbranche aufzuzeigen.
Es wird natürlich auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Sollten Sie ein besonderes Anliegen haben, lassen Sie es uns vorab wissen.
Für wen ist diese ACB know.how geeignet?
Für alle Mitarbeitenden der Tagungsbranche sowie alle Organisator:innen von Fortbildungsveranstaltungen.
Online, kompakt und praxisnah
14. April 2026 09:30-12:30 Uhr

Anmeldeinformationen:
Mindestteilnehmer:innenanzahl: 10
Verbindliche Anmeldung bis 31. März 2026 möglich.
Alsbald die Mindestteilnehmer:innenanzahl erreicht ist, stellen wir eine Rechnung aus.
Stornierungen von kostenpflichtigen Tickets, die bis 31. März 2026 eintreffen, werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- rückerstattet. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich, jedoch kann die Teilnahme an eine:n Kollegin/en übertragen werden.
Unsere Expertin

Ulrike Zeller
Ulrike Zeller ist seit November 2016 Partnerin der Suppan | Spiegl | Zeller Rechtsanwalts OG.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Persönlichkeitsschutz- recht sowie IT-Recht und Datenschutz im Kontext mit klassischen und neuen Medien.
Vortragstätigkeit auf kommunaler Ebene und bei Fachveranstaltungen zum Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie zum Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht.