Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Werbeagentur skills2grow für Werbeschaltungen im digitalen Medienformat meetUP by ACB
Gültig ab Februar 2026
- Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbeschaltungen gelten für alle Verträge über entgeltliche Einschaltungen, bezahlte Kooperationen und Werbeaufträge, die die Werbeagentur skills2grow(nachfolgend „Agentur“ genannt), mit Kunden im Rahmen des Video-Magazin Formats meetUP by ACB hinsichtlich der von ihr und ihren Partnern insbesondere dem Austrian Convention Bureau (nachstehend ACB) betriebenen Onlinemedien und Webportale abschließt. Sie gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und Personen, die nicht als Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu qualifizieren sind (B2B).
- Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Es gelten ausschließlich die AGB für Werbeschaltungen der Agentur skills2grow.
- Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden nur für zukünftige Vertragsabschlüsse wirksam. Bereits geschlossene Verträge bleiben von Änderungen unberührt.
- Salvatorische Klausel
a) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
b) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Gegenstand des Vertrages ist die Platzierung von Werbeinhalten im digitalen Medienformat meetUP by ACB.
- Die Veröffentlichung der Inhalte erfolgt über die digitalen Kommunikationskanäle des ACB und der Agentur:
- YouTube
- Website
- Newsletter
- Genaue Leistungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
- Für die redaktionelle und produktionstechnische Umsetzung gelten folgende Verantwortlichkeiten: meetUP ist ein Format innerhalb der ACB Kanäle. Medieninhaber laut Mediengesetz sowie letztverantwortlich für redaktionelle und werbliche Inhalte ist die Agentur skills2grow, Herausgeber ist das ACB.
- Alle Mitteilungen, Anzeigen und Erklärungen erfolgen schriftlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Kommunikation per E-Mail wird als Schriftform von den Vertragspartnern anerkannt.
- Erklärungen des Kunden gegenüber der Agentur sind an die E-Mailadresse office@skills2grow.at zu richten.
- Umgekehrt erfolgt die Kommunikation der Agentur an die vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mail Adresse. Änderungen dieser Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
- Grundlage für die Erstellung von Angeboten für Werbeschaltungen sind die zuletzt auf der Website des ACB unter pdf veröffentlichten Mediadaten, wobei alle Angebote der Agentur freibleibend sind.
- Der Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt und der Kunde dieser Auftragsbestätigung nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen.
- Die Agentur behält sich vor, Anzeigenaufträge oder einzelne Werbemittel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Für derartige abgelehnte Aufträge besteht kein Entgeltanspruch der Agentur.
- Maßgeblich für den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag sind die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur, die jeweils gültigen Preise lt. Mediadaten (siehe §4.1.) und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils letztgültigen Fassung.
- Die Aufnahme von Anzeigen oder elektronischen Werbeformen in bestimmte Ausgaben, zu bestimmten Zeitpunkten oder an bestimmten Plätzen kann nicht garantiert werden, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich und nicht bloß unverbindlich festgelegt und von der Agentur schriftlich bestätigt wurde.
- Der Agentur bleibt es vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen, ohne jeden Ersatzanspruch des Kunden, aber auch ohne Entgeltanspruch der Agentur zurückzutreten.
- Konkurrenzklauseln, wonach es der Agentur untersagt ist, auch für Mitbewerber des Kunden tätig zu werden, dürfen von den Mitarbeitern der Agentur nicht vereinbart werden. Solche Klauseln sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Geschäftsführer der Agentur schriftlich bestätigt werden.
- Der Kunde garantiert gegenüber der Agentur, dass:
- er über sämtliche erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Videos und Marken verfügt;
- die übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen;
- die Inhalte den Vorschriften des Wettbewerbsrechts entsprechen und keine irreführenden Angaben enthalten;
- alle gesetzlichen Werbe- und Kennzeichnungspflichten eingehalten werden, sofern diese Kennzeichnungen erforderlich sind und technisch nicht von der Agentur oder deren Partnerfirmen umgesetzt werden können.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur sowie deren Mitarbeiter:innen und Partnerfirmen vollständig schad- und klaglos zu halten für sämtliche Ansprüche, die aus der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen, einschließlich aller Rechtsverfolgungskosten, insbesondere bei:
- Urheberrechtsverletzungen,
- Markenrechtsverletzungen,
- Wettbewerbsverstößen,
- Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
- Für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte verpflichtet sich der Kunde, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
- Der Kunde garantiert weiters, dass die Werbemittel gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
- Die Agentur übernimmt keine rechtliche, insbesondere urheberrechtliche Prüfung der ihr übermittelten Text- und Bildmaterialien.
- Anzeigentexte, Grafiken sowie elektronische Werbemittel sind spätestens zum in der Auftragsbestätigung angegebenen Anzeigenschluss bereitzustellen.
- Die Übermittlung hat in digitaler Form an die E-Mail-Adresse office@skills2grow.at zu erfolgen, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Die Agentur gewährleistet bei Zurverfügungstellung geeigneter Unterlagen die technisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Bei Feststellung ungeeigneter oder beschädigter Unterlagen wird der Kunde umgehend informiert und zur Verbesserung eingeladen.
- Bei verspäteter Anlieferung der Unterlagen oder Werbemittel trägt der Kunde sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten.
- Die Agentur ist berechtigt, bei nicht fristgerechter Anlieferung entweder
a) den Auftrag dennoch durchzuführen, sofern dies technisch möglich ist, oder
b) vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die rechtzeitige Leistungserbringung dadurch wesentlich beeinträchtigt wird. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, das vereinbarte Entgelt abzüglich jener Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die infolge des Rücktritts erspart wurden, jedenfalls jedoch die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen voll zu verrechnen.
- Die Agentur und ihre Partnerfirmen sind ermächtigt, insoweit es nicht einer ausdrücklichen Weisung des Kunden zuwiderläuft, technisch notwendige oder funktional erforderliche Änderungen an Inhalt und Aufmachung der Werbeinhalte vorzunehmen.
- Sollte ein Fall vorliegen, der eine Änderung notwendig macht, wird der Kunde darüber informiert. Das weitere Vorgehen erfolgt analog zu §9 (Prüfung auf Richtigkeit und Freigabe).
- Änderungen und Korrekturen sind der Agentur immer schriftlich an office@skills2grow.at
- Vor Veröffentlichung werden dem Kunden die Werbeschaltungen zur Freigabe übersandt.
- Die Veröffentlichung steht unter Vorbehalt der redaktionellen Prüfung durch die Agentur bzw. das ACB.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der zugesandten Probeabzüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Erfolgt kein Widerspruch des Kunden bis zum in der Auftragsbestätigung genannten Anzeigenschluss oder einem von der Agentur festgelegten Termin, gilt die Freigabe als erteilt.
- Innerhalb der Freigabefrist kann der Kunde Änderungen oder Korrekturen verlangen. Nach Ablauf der Freigabefrist werden spätere Änderungen nicht mehr berücksichtigt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Werbemittels bei sonstigem Verfall schriftlich geltend zu machen.
§10 Kennzeichnung von Werbung
- Alle bezahlten Werbeschaltungen werden gemäß Mediengesetz und Wettbewerbsrecht (UWG) gekennzeichnet.
- Text-, Bild- und Videoanzeigen und solche Werbeformen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch die Kennzeichnung „Anzeige“, „Promotion“, „Werbung“, „Advertorial“, „sponsored content“ kenntlich gemacht.
- Die letztendliche Entscheidung über die konkrete Kennzeichnung obliegt der Agentur und ihren Partnerfirmen im Rahmen des Projekts meetUP by ACB.
- Fälligkeit der Rechnungen
- Rechnungen werden nach vollständiger oder teilweiser Erbringung der vereinbarten Werbeleistungen erstellt.
- Die auf der Rechnung angegebene Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, zu dem der Rechnungsbetrag zu zahlen ist.
- Sofern auf der Rechnung kein abweichender Zahlungstermin angegeben ist, ist das Rechnungsentgelt sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Bei Zahlungsverzug kann die Agentur weitere Anzeigen von Vorauszahlung oder Ausgleich offener Rechnungen abhängig machen.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. zu verrechnen.
- Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Stornierungen sind nur bei gesonderter Vereinbarung möglich. Bei Stornierung oder nicht rechtzeitigem Einlangen von Unterlagen wird der volle Preis berechnet.
- Die Verschiebung allfällig vereinbarter Erscheinungstermine ist bis zu einer Woche vor Anzeigenschluss möglich, wobei dies schriftlich per Mail an office@skills2grow.at zu erfolgen hat. Die Verschiebung von vereinbarten Erscheinungsterminen hat jedoch keinen Einfluss auf das vereinbarte Zahlungsziel und damit die Fälligkeit der Rechnung.
- Bereits bezahlte, nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen 36 Monate nach Zahlungseingang, sofern nicht eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Hinweis auf Plattformrisiken
Die Agentur weist darauf hin, dass bei der Nutzung digitaler Plattformen und Social-Media-Kanäle Einschränkungen durch deren Anbieter bestehen können, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Insbesondere können Inhalte ohne Angabe von Gründen entfernt oder in ihrer Verbreitung eingeschränkt werden. - Social-Media-Anbieter und Nutzungsbedingungen
a) Vor Auftragserteilung wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook, LinkedIn, Instagram – im Folgenden „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen, Posts oder Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen.
b) Die Anbieter sind nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher ein von der Agentur nicht kalkulierbares Risiko, dass Inhalte oder Werbemittel ohne nachvollziehbaren Grund entfernt werden.
c) Im Falle einer Beschwerde eines Dritten wird zwar von den Anbietern in der Regel eine Gegendarstellungsmöglichkeit eingeräumt, jedoch kann auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte erfolgen. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann zeitlich verzögert sein.
d) Die Agentur arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
e) Die Agentur wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und die Richtlinien der Plattformen einhalten. Eine ständige Abrufbarkeit der Inhalte oder ein bestimmter Erfolg der Kampagne kann jedoch nicht garantiert werden. - Haftungsausschluss für technische Störungen und Ausfälle
Die Agentur übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Ausfälle auf den von ihr oder ihren Partnern genutzten digitalen Plattformen, Kommunikationskanälen oder sonstigen Verbreitungsmedien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a) Algorithmische Änderungen (z. B. LinkedIn-Algorithmus)
b) Reichweitenänderungen
c) Filterungen im Newsletter - Erfolgsgarantie
a) Die Agentur übernimmt keine Garantie für Views, Klicks, Leads, Conversions oder sonstige Erfolgsergebnisse der Werbemittel.
b) Mitarbeiter:innen der Agentur sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen über Reichweite, Performance oder andere Werbeergebnisse abzugeben.
c) Die Funktionsfähigkeit, Reichweite oder algorithmische Verteilung der Werbemittel wird ohne Gewähr bereitgestellt. Jegliche Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den Haftungsregelungen in §13.
- Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Anzeigen besteht Anspruch auf Ersatzanzeige oder aliquote Entgeltminderung, nur in dem Umfang, wie der vereinbarte Werbezweck tatsächlich beeinträchtigt wurde.
- Weitergehende Haftung, insbesondere für Gewinnentgang oder zusätzliche Kosten, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen oder elektronischen Werbemitteln endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung. Danach werden nicht zurückgeforderte Materialien nach Ermessen der Agentur vernichtet.
- Bei Betriebsstörungen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistungserbringung beeinträchtigen, erfolgt die Verrechnung ausschließlich anteilig entsprechend dem Verhältnis der tatsächlich erbrachten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung.
- Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
- Der Haftungshöchstbetrag pro Auftrag beträgt den vereinbarten Auftragswert.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Ausgenommen von den vorstehenden Beschränkungen sind Personenschäden sowie Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

